Vereinfachte Kanalprüfung
06.02.2012 20:40 von Markus Neuwirth
Minister Remmel: „Verordnung vereinfacht Kanalprüfung für Bürgerinnen und Bürger und stellt Umweltschutz sicher“
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz teilt mit:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte NRW-Umweltminister Remmel nach der Kabinettssitzung. „Deshalb soll die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, selbstverständlich auch in NRW weiter gelten“, betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um.
Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entsprechende Initiative gestartet hatten, inhaltlich ausgefüllt. Remmel: „Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung.“ Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte NRW-Umweltminister Remmel nach der Kabinettssitzung. „Deshalb soll die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, selbstverständlich auch in NRW weiter gelten“, betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um.
Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entsprechende Initiative gestartet hatten, inhaltlich ausgefüllt. Remmel: „Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung.“ Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden.
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