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Bautrocknung

Nach einem Wasserschaden z. B. Rohrbruch oder Frostschaden ist ein schnelles Reagieren und sofortige Trocknung extrem wichtig. Im Falle eines Versicherungsschadens ist jede Versicherung verpflichtet Maßnahmen zur Bautrocknung, auch ohne vorherige Absprache mit einem Versicherungsvertreter, zu regulieren. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. das Aufstellen von Trocknungsgeräten, die Beseitigung von Schmutz und das Absaugen des ausgelaufenen Wassers. Bei vielen Schäden dringt das Wasser in die Bodenbeläge ein und sammelt sich in den Hohlräumen. In diesen Fällen ist die Trocknung der Hohlräume (unter dem Estrich oder in Wänden) unbedingt notwendig, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Weiterhin ist eine Trocknung auch bei vielen Neubauten von Nutzen.

Da in vielen Baustoffen z. B. Beton, Putz, Estrich, usw. erhebliche Mengen von Wasser vorhanden sind, dauert die natürliche Austrocknung des Rohbaus deutlich länger als bei technischer Trocknung.

Folgende Arten der Bautrocknung führen wir durch:

  • Hohlraumtrocknung nach Wasserschäden
  • Neubautrocknung
  • Estrichtrocknung
  • Schimmelbeseitigung
  • Absaugung von Wasser, Schlamm, usw.